Wenn Sie Anfragen im Zusammenhang mit dem LkSG erhalten, empfehlen wir Ihnen, folgende vier Schritte zu beachten:
- Lesen Sie die Anfrage sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass sie relevant ist und in den Anwendungsbereich des LkSG fällt.
- Klären Sie die Motivation hinter der Anfrage und bewerten Sie, inwieweit die Anforderungen für Sie umsetzbar sind. Beachten Sie, dass das LkSG auch ein Bemühensgesetz ist.
- Führen Sie regelmäßige Risikoanalysen durch und richten Sie ein Beschwerdeverfahren ein, wie im LkSG vorgeschrieben. Auf diese Weise lässt sich die Informationslücke proaktiv schließen.
- Verwenden Sie die Anfrage als Ausgangspunkt für Ihr Risikomanagement und prüfen Sie, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Dokumentieren Sie alle Schritte und Maßnahmen, die Sie in Bezug auf die Anfrage unternehmen, sorgfältig.
Perfekt, dann nutzen Sie die Zeit zur Vorbereitung. Bestimmen Sie eine verantwortliche Person für Menschenrechte, führen Sie eine Risikoanalyse durch, formulieren Sie eine Grundsatzerklärung und implementieren Sie ein Beschwerdemanagement.
Die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards wird durch das europäische Lieferkettengesetz CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) auf die gesamte Wertschöpfungskette ausgeweitet und damit noch weiter gestärkt. Die in den Anfragen geforderten Informationen gewinnen daher an Bedeutung. Wir empfehlen Ihnen, diese Anfragen als Chance zu sehen, Ihre Risiko- und Beschwerdeprozesse zu verbessern und Ihre Compliance zu stärken.
Übrigens, zur Einhaltung des LkSG müssen betroffene Unternehmen jährlich einen Bericht über ihre Sorgfaltspflichten erstellen und diesen spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermitteln. Für den ersten Berichtszeitraum hat das BAFA eine Frist bis zum 31. Mai 2024 gesetzt.
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