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Immer häufiger lagern Banken ganze Prozesse oder Teile hiervon aus. Zu den möglichen Vorteilen zählen nicht nur Kosteneinsparungen, sondern auch die Möglichkeit, spezielle Anforderungen besser zu erfüllen bzw. von der Spezialisierung der Dienstleister zu profitieren. Auch der Fremdbezug von IT-Lösungen nimmt stetig zu. Doch Institute, die Prozesse an externe Unternehmen auslagern bzw. IT-Systeme fremdbeziehen, tragen weiterhin die Verantwortung für die ausgelagerten Prozesse sowie die aufsichtsrechtlich konforme Steuerung der Auslagerung. Dies schreiben unter anderem die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vor.
Die diesbezüglichen Anforderungen an das Auslagerungsmanagement nach
§ 25b KWG und AT 9 MaRisk sowie die aufsichtsrechtlichen Erwartungen etwa seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind stetig angestiegen, nicht zuletzt infolge der Zunahme des Outsourcings in den Instituten. Auch die Ergebnisse von Zentralprüfungen etwa bei der Atruvia AG innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe bzw. bei anderen zentralen Dienstleistern in Bankengruppen sowie die bankaufsichtliche Aufarbeitung fordern eine erhöhte Aufmerksamkeit.
Vor diesem Hintergrund sind Institute – unter Berücksichtigung der innerhalb der jeweiligen Bankengruppe erarbeiteten Unterstützungsleistungen – gefordert, ein angemessenes und wirksames Management ihrer Auslagerungen gemäß MaRisk zu implementieren und umzusetzen.